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   RG, 07.05.1920 - VII 12/20   

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https://dejure.org/1920,798
RG, 07.05.1920 - VII 12/20 (https://dejure.org/1920,798)
RG, Entscheidung vom 07.05.1920 - VII 12/20 (https://dejure.org/1920,798)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1920 - VII 12/20 (https://dejure.org/1920,798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Nachtpförtner eines Hotels im Sinne des § 701 Abs. 2 BGB. als "den Umständen nach" zur Entgegennahme von Wertsachen und Kostbarkeiten der Hotelgäste behufs Aufbewahrung bestellt anzusehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 70
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    a) Der Beweis des ersten Anscheins beruht auf der Anwendung allgemeiner Erfahrungssätze, denen bereits das Reichsgericht (RG) die Qualität von durch das Revisionsgericht nachprüfbaren Rechtsnormen beigelegt hat (Urteil vom 7. Mai 1920 VII 12/20, RGZ 99, 70).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 100/13

    DIN-Normen nicht eingehalten: Mangel wird vermutet!

    Das Gericht kann dabei auch aus eigener, entsprechend zu begründender Sachkunde über das Bestehen von Erfahrungssätzen entscheiden (vgl. bereits RG, Urteil vom 07.05.1920, VII 12/20, RGZ 99, 72).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2020 - 22 U 548/19

    Kondensatbildung spricht für Einbaufehler!

    Das Gericht kann dabei auch aus eigener, entsprechend zu begründender Sachkunde über das Bestehen von Erfahrungssätzen entscheiden (vgl. bereits RG, Urteil vom 07.05.1920, VII 12/20, RGZ 99, 72).
  • BFH, 05.11.1968 - II R 118/67

    Mindestanforderungen einer Revisionsbegründung

    Den Rechtsnormen im förmlichen Sinne stehen die Denkgesetze als allgemeine Regeln formal richtigen Denkens und diejenigen Obersätze des richterlichen Syllogismus gleich, an denen die im Einzelfall feststellbaren Tatsachen gemessen werden (Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. 1961, § 140 III 1 a, S. 700), also die allgemeinen (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 99 S. 70 [71] - RGZ 99, 70 [71] - RGZ 105, 417 [419 f.]) - nicht aber die besonderen - Erfahrungssätze.
  • BGH, 15.01.1993 - V ZR 202/91

    Nutzungsgenehmigung für Einbau offener Kamine

    Das Berufungsgericht stellt die Kenntnis der Beklagten von der Genehmigungsbedürftigkeit des offenen Kamins fest und beruft sich dazu auf einen allgemeinen Erfahrungssatz; dessen Existenz und Inhalt kann das Revisionsgericht überprüfen, weil er die Natur von Normen hat, die als Beurteilungsmaßstab für Tatsachen dienen (vgl. RGZ 99, 70, 71; BGHZ 12, 22, 25; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 50. Aufl. § 550 Anm. 2 Stichwort "Erfahrungssatz" und Einführung vor § 284 Anm. 4 B; MünchKomm-ZPO § 550 Rdn 5; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 549 Rdn. 13; Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 550 Anm. 2 c; Zöller/Schneider, ZPO 17. Aufl. § 550 Rdn. 13).
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

    Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung und ist daher für das Revisionsgericht nicht bindend (RGZ 99, 70; 105, 417; RG JW 1930, 1733; RG LZ 1933, 920).
  • BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61

    Rechtsmittel

    Den beantragten Sachverständigenbeweis über die Erheblichkeit der Geruchsimmissionen brauchte das Berufungsgericht nicht zu erheben, da es sich selbst für hinreichend sachkundig zur Beantwortung dieser Frage hielt; Sachverständige sind lediglich Gehilfen des Richters, die er nach seinem Ermessen zur Erlangung eigener Sachkunde zuzieht, falls er das für notwendig erachtet (RGZ 99, 70, 72; Urteil des Senats vom 18. September 1963, V ZR 175/61, S. 9); ein Ermessensfehler ist hier nicht dargetan.
  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 33/51

    Rechtsmittel

    Ein Verstoss gegen die Regeln der allgemeinen Lebenserfahrung oder gegen Regeln einer besonderen Sach- und Fachkunde, sogenannte Erfahrungssätze, unterliegt zwar der Nachprüfung des Revisionsgerichts, da derartige Sätze als Normen der Beurteilung von Tatsachen dienen (RGZ 99, 70 [71]).
  • BGH, 14.06.1961 - V ZR 88/59
    Der Einwand der Revision, daß das Oberlandesgericht sich bei Beurteilung dieser Fragen nicht auf seine eigenen Kenntnisse hätte verlassen dürfen, geht fehl, da es grundsätzlich dem pflichtmäßigen Ermessen des Tatrichters unterliegt, inwieweit er sich selbst für fachkundig genug erachten und daher von einer Hinzuziehung Sachverständiger absehen darf (RGZ 99, 70, 72), und für eine Ermessensüberschreitung im vorliegenden Falle kein Anhaltspunkt besteht; daß das spezifische Gewicht der Kohle größer ist, wird im Urteil berücksichtigt.
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